Vereinsheim / Vermietung

Unter der Leitung des damaligen Vorsitzenden Frank Meng und Markus Ruther als gelernter Maurer wurde das Vereinsheim von allen Gartenfreunden in finanzieller und handwerklicher Eigenleistung gemeinsam errichtet.

Das Vereinsheim kann in der Zeit von Mai bis Oktober auch von Nichtvereinsmitgliedern gemietet werden. Es verfügt neben der Gasversorgung aus einem Gastank, fließend warm und kalt Wasser auch über einen Stromanschluss, eine Gasheizung und eine komplett ausgestattete Küche.

  • Miete für Nichtmitglieder: 120 €
  • Miete für Mitglieder: 90 €

Info & Vermietung: Swetlana und Paul Linke, Nelkenweg 6, Tel.: 0163-6968209

Vermietungsbedingungen für das Vereinshaus des Kleingärtnervereins Neheim e. V.

§ 1 Das Vereinshaus steht allen Interessenten für Veranstaltung oder anderweitige Nutzung zur Verfügung, soweit diese nicht gegen geltendes Recht oder geltende Ordnung verstoßen oder andere Gründe eine Ablehnung rechtfertigen.
§ 2 Die Rechte und Pflichten der Vereinshausnutzung ergeben sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, aus den jeweils abzuschließenden Nutzungsvertrag.
§ 3 Für die Überwachung der Vereinshausordnung, Vermietung des Vereinshauses sowie alle hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten ist der Vorstand des Kleingärtnerverein Neheim e. V. zuständig. Die Zuständigkeit insbesondere bei der Vermietung, wird auf die Frauengruppe und Kulturausschuss delegiert.
§ 4 Der Mieter hat die überlassenen Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Das gilt auch für die Außenanlage einschließlich ihrer Sauberhaltung. Das Grillen ist nur an dem bei dem Vertragsabschluss vereinbarten Platz gestattet.
§ 5 Für die Anmietung des Vereinshauses werden folgende Nutzungsentschädigungen erhoben:
a. Mitglieder des Vereins je Tag / Veranstaltung 90,00 €
b. Nichtmitglieder je Tag / Veranstaltung 120,00 €
Einschließlich Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas. Sämtlicher Müll ist vom Mieter selbst zu entsorgen.
§ 6 Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution von 50,00 € zu entrichten. Diese wird bei Beendigung des Vertrages mit dem zu zahlenden Betrag verrechnet, sofern dem Vermieter keine Kosten für unterlassene Reinigung oder fehlende Ausrüstungsgegenstände entstehen oder keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
§ 7 Die Abrechnung und Bezahlung hat unverzüglich mit der Schlüsselübergabe bei dem verantwortlichen Vorstandsmitglied zu erfolgen.
§ 8 Sollte die Nutzung des Vereinshauses durch den Mieter aus Gründen höherer Gewalt unmöglich werden, ( z.B. Brand, Blitzschlag, Sturm usw ) besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kleingärtnerverein Neheim e. V.
§ 9 Bei Stornierung der Anmietung ist eine Abstandszahlung von 15,00 € zu entrichten.
§ 10 Die Vereinshausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages.

Formulare zum Download: